Schrittmacher GbR – Intensiv Betreutes Wohnen 2017-11-08T09:37:37+00:00

SchrittMacher GbR
Intensiv Betreutes Wohnen

Als Jugendhilfeträger bieten wir ein Verselbstständigungsangebot für Jugendliche / junge Erwachsene in Form des Betreuten Wohnens als stationäre Maßnahme. SchrittMacher GbR stellt unterschiedliche Betreuungsstellen (Apartments oder Wohngemeinschaften) zur Verfügung.

Im Betreuten Wohnen werden Jugendliche und junge Erwachsene aufgenommen, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Lebensumfeld leben können oder aus einer vollstationären Maßnahme auf dem Weg zum selbstständigen Wohnen noch einen Zwischenschritt benötigen. Die jungen Menschen sollen unterstützt werden, die erforderlichen Kompetenzen für eine selbstständige Lebensführung zu erwerben.

Das Angebot steht grundsätzlich jungen Menschen jeder Herkunft offen. Neben den deutschen Jugendlichen steht auch der Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge das Verselbstständigungsangebot zur Verfügung.

Auf unserer Internetseite möchten wir einen kleinen Einblick unseres Angebotes bieten.

Das vollständige Konzept und die Standortprofile senden wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu.

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Leitbild
&
Grund-prinzipien

Unser Hilfsangebot ist am Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe orientiert.
Wir arbeiten mit den Jugendlichen/ jungen Erwachsenen ressourcenorientiert und individuell. Hilfeplan und Lebensweltorientierung dienen als Grundlage für unser erzieherisches Handeln.
Wir fördern und fordern, dass der Jugendliche/ junge Erwachsene an Entscheidungen über die Ausgestaltung des Lebenswegs aktiv teilnimmt.
Dabei unterstützt die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen den pädagogischen Prozess. Der junge Mensch kann nach Absprache mit den Betreuern seinen Wohnraum selbst gestalten.

Aufnahme-kriterien

Wir nehmen Jugendliche ab 16 Jahre und junge Erwachsene sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf (nicht koedukativ)…

Kriterien anzeigen

Betreuungs-schwerpunkte
&
Rechts-
grundlage

Analog zum Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII werden individuell Ziele gemeinsam vereinbart. In der Regel ist das primäre Ziel die weitere Verselbständigung und das Erlangen von Sozial- und Alltagskompetenzen, die Unterstützung bei der Bewältigung von Schul- und Ausbildungs-abschlüssen sowie die Vermittlung, Hinführung und Begleitung in Beschäftigungsmaßnahmen bzw. Arbeitsverhältnissen und deren langfristiger Erhalt.

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Die „eigene“ Wohnung hat für die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Bedeutung eines Lebensmittelpunktes und eröffnet im Alltag eine Vielfalt neuer Erfahrungsräume. Im Verlauf lernen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus ihren Erfahrungen und versuchen, einen ihren Bedürfnissen angemessenen Lebensstil zu entwickeln.

Obwohl die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht Mieter der Wohnung sind, haben sie die Funktionen im Wohnumfeld. Dort sind die Anforderungen von alltäglicher Natur, wie Rücksicht auf Nachbarn, Zimmerlautstärke, Einhalten einer bestimmten Hausordnung usw. Diese Anforderungen ergeben sich aus der Realität und nicht durch Empfehlungen oder Anweisungen eines Betreuers. Zu viele Reibungspunkte mit den Nachbarn und/oder ständige Regelverstöße können zum Wohnungsverlust und damit zum Verlust des stationären Platzes führen. 

Wohn-verhalten

Ausbildung
&
Beruf

Dieser Bereich ist von zentraler Bedeutung. Hier liegt ein arbeits- und zeitintensiver Schwerpunkt der Betreuungsarbeit. Die Hilfsangebote reichen von der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche bis hin zur Stabilisierung am Arbeitsplatz.

Als Zwischenschritt ins Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Berufsvorbereitung u.ä. initiiert werden. Hierbei werden zusammen mit dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Ziele entwickelt. Die Betreuer begleiten den Prozess der Berufsfindung, indem sie den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bei Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen unterstützen und über die Möglichkeiten wie Praktika, Probezeiten, Kurse und Maßnahmen informieren und beraten.

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Lebens-praktischer Bereich

Zu diesem Bereich gehören alle Verrichtungen des täglichen Lebens, Planung und Durchführung des Umzugs, Sauberhalten der Wohnung, Finanzplanung, preisbewusstes Einkaufen, Behördengänge, Schriftverkehr und vieles mehr. Der Jugendliche oder junge Erwachsene entwickelt mit unserer Hilfe eine individuelle Umgehensweise mit den Anforderungen der eigenständigen Lebensführung. Die Aufgabe der Betreuer besteht darin, die Bewohner mit der Praktikabilität und sozialen Akzeptanz seines Handels zu konfrontieren.

Die emotionale Befindlichkeit der Jugendlichen bestimmt mit über den Erfolg der aufgeführten Betreuungsschwerpunkte. Die professionelle pädagogische Beziehung zwischen Betreuer und Jugendlichen/ jungen Erwachsenen ermöglicht, die vertrauensvolle Auseinandersetzung über Selbst- und Fremdeinschätzung, eigene Bedürfnisse, blockierende Erfahrungen und Gefühle. Durch diese Selbsterfahrung gelingt den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein realistischer Umgang mit sich selbst und ihrem Umfeld. Sollte darüber hinaus zusätzlich eine therapeutische Anbindung notwendig sein, so wird dieser Prozess von den Betreuern begleitet und unterstützt.

Psycho-soziale Unter-stützung

Ein wichtiges Anliegen ist es, die materielle Absicherung und psychosoziale Versorgung im Anschluss an die Maßnahme mit den Betreuern zu klären. D.h. zeigt sich in der Betreuung, dass der junge Mensch den Schritt in die eigene Wohnung gehen kann, erhält dieser Hilfestellung bei der Wohnungssuche und bei wichtigen Ämtergängen. Darüber hinaus kann nach Absprache in Form einer ambulanten Nachsorge der Übergang in die eigene Wohnung durch Fachleistungsstunden gewährleistet werden.

Übergang in die eigene Wohnung und ambulante Nachsorge

Personal

Die Betreuer sind Diplom SozialpädagogInnen/ SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen mit fundierter Berufserfahrung in der Jugendhilfe, Jugend- sowie Erwachsenendarbeit und Familienhilfe.

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Finanzierung / Kosten

Das Betreute Wohnen als stationäre Jugendhilfemaßnahme wird mit einem Tagessatz abgerechnet. Die Kosten lehnen sich an den ehemals gültigen Vorgaben des Rahmenvertrages an. Die Aufnahme der Betreuung setzt die Genehmigung der Maßnahme sowie eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Jugendamtes voraus.