Übergang in die eigene Wohnung und ambulante Nachsorge 2017-10-05T14:24:01+00:00

Ein wichtiges Anliegen ist es, die materielle Absicherung und psychosoziale Versorgung im Anschluss an die Maßnahme mit den Betreuern zu klären. D.h. zeigt sich in der Betreuung, dass der junge Mensch den Schritt in die eigene Wohnung gehen kann, erhält dieser Hilfestellung bei der Wohnungssuche und bei wichtigen Ämtergängen. Darüber hinaus kann nach Absprache in Form einer ambulanten Nachsorge der Übergang in die eigene Wohnung durch Fachleistungsstunden gewährleistet werden.

Übergang in die eigene Wohnung und ambulante Nachsorge