Betreuungs-schwerpunkte
&
Rechts-grundlage
Analog zum Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII werden individuell Ziele gemeinsam vereinbart. In der Regel ist das primäre Ziel die weitere Verselbständigung und das Erlangen von Sozial- und Alltagskompetenzen, die Unterstützung bei der Bewältigung von Schul- und Ausbildungs-abschlüssen sowie die Vermittlung, Hinführung und Begleitung in Beschäftigungsmaßnahmen bzw. Arbeitsverhältnissen und deren langfristiger Erhalt.