Betreuungsschwerpunkte und Rechtsgrundlage 2017-10-05T12:17:21+00:00

Betreuungs-schwerpunkte
&
Rechts-grundlage

Analog zum Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII werden individuell Ziele gemeinsam vereinbart. In der Regel ist das primäre Ziel die weitere Verselbständigung und das Erlangen von Sozial- und Alltagskompetenzen, die Unterstützung bei der Bewältigung von Schul- und Ausbildungs-abschlüssen sowie die Vermittlung, Hinführung und Begleitung in Beschäftigungsmaßnahmen bzw. Arbeitsverhältnissen und deren langfristiger Erhalt.

Der Betreuungsschlüssel im Betreuten Wohnen ist 1:2.
Es besteht eine Rund-um-die-Uhr Rufbereitschaft.

Die gesetzliche Grundlage des Betreuten Wohnen als stationäre Maßnahme ist §§27, 34 SGB VIII ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII sowie § 35a SGB VIII ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII.