Finanzierung / Kosten 2017-10-05T14:29:32+00:00

Finanzierung / Kosten

Das Betreute Wohnen als stationäre Jugendhilfemaßnahme wird mit einem Tagessatz abgerechnet. Die Kosten lehnen sich an den ehemals gültigen Vorgaben des Rahmenvertrages an. Die Aufnahme der Betreuung setzt die Genehmigung der Maßnahme sowie eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Jugendamtes voraus.